Aktuelles

12.09.2022
Der Kinderschutzbund entlastet Eltern bei den Verpflegungskosten

 

Wir bewegen uns in schwierigen Zeiten. Auf vielen Ebenen wird das Leben unüberschaubar und vor allem auch teurer. Von dieser Entwicklung ist keiner ausgenommen und viele Eltern wissen nicht mehr, wie sie die ihr Leben finanzieren sollen.

Die Betreuungskosten in den Kitas und Grundschulen belasten Familien. Zwar steigen aktuell diese Kosten nicht, bei den allgegenwärtigen Kostensteigerungen fällt es Familien zunehmend schwer, die monatlichen Ausgaben zu stemmen. Durch die Sozialstaffel und die Bildungs- und Teilhabegutscheine werden die Familien entlastet, die wenig Geld zur Verfügung haben und öffentliche Leistungen beziehen. Wenn Familien weder Leistungen nach den SGB, Wohngeld und dem Kinderzuschlag erhalten, ist die Bezuschussung von Betreuungs- bzw. Verpflegungskosten schwierig. Nun ist der Durchschnittsverdienst in unserer Region nicht so üppig, dass der größere Teil der Eltern die Betreuungskosten problemlos finanzieren kann. Mit der Einführung des neuen Kitagesetzes mussten wir die Elternbeiträge in unseren Kitagruppen drastisch erhöhen und wir sind an die bestehenden Kostensätze durch Verträge gebunden. An diesem Punkt können wir derzeit nichts verändern. Neben den Betreuungskosten belasten zusätzlich die Verpflegungskosten in den Einrichtungen das Familienbudget. Dass Preissteigerungen von Lebensmitteln und Energie das Essen auch in unseren Einrichtungen teurer machen, verwundert nicht. Und so würden die Kosten für ein Mittagessen ab dem 01.10.2022 von 3,30€ auf 3,50€ steigen.

Der Vorstand des Kinderschutzbundes hat nun beschlossen, Familien zumindest ein wenig zu entlasten. Allen Eltern, deren Kinder in Einrichtungen des Kinderschutzbundes betreut werden und das Essen ihrer Kinder zahlen, werden wir ab dem 01.10.2022 einen Essengeldzuschuss von 1,00€ pro Mittagessen gewähren.

Diesen Zuschuss können die Eltern direkt in der Einrichtung oder auch per Mail beantragen und er gilt zunächst für das laufende Schuljahr – also bis einschließlich Juli nächsten Jahres. Diese Befristung ist einerseits dadurch begründet, dass der finanzielle Aufwand des Kinderschutzbundes konkret erst in der Praxis überschaubar wird, andererseits aber auch mit der Hoffnung verbunden ist, dass bis dahin auf der Ebene von Land-, Kreis- und/oder Kommunalpolitik Entscheidungen getroffen werden, die alle Eltern entlasten werden.

 

Der Kinderschutzbund Nordfriesland wird im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu sein Möglichstes unternehmen.

 

Den Download der Erklärung können Sie hier durchführen.