Vorstand

Der Kinderschutzbund ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Unter diesem Dach finden sich in Nordfriesland gleich zwei Organisationen, die aber bei genauerer Betrachtung die gleichen Ziele verfolgen.
Das Vereinsrecht und die Satzung des Kinderschutzbundes sehen eine ehrenamtliche Vorstandsarbeit als unerlässlich an. Nach Vorgaben aus der Bundessatzung können Mitarbeiter keine Vorstandsmitglieder sein. Dies hat gute und auch lang diskutierte Gründe und ist somit einfach eine Tatsache. Andererseits ist die private Haftung von Vorstandsmitgliedern untrennbarer Bestandteil des Vereinsrechtes. Aus diesem Grunde haben wir vor einigen Jahren beschlossen, aus dem Verein heraus eine gemeinnützige GmbH zu gründen. Um dies vielleicht ungewöhnliche Konstrukt verstehen zu können, finden sie hier ein Organigramm der Organisation.

Mehr erfahren: Organigramm

Der Verein:

1990 wurde in Husum der Kreisverband des Deutschen Kinderschutzbundes gegründet. Derzeit hat der Verein 70 Mitglieder. Mindestens 5 Menschen bilden den Vorstand, der alle drei Jahre neu gewählt wird. Im Juni 2022 wurde letztmalig auf der Jahreshauptversammlung gewählt. Die meisten Vorstandsmitglieder sind schon seit einigen Jahren im Amt, ein Vorstandsmitglied wurde neu gewählt. Wie in fast allen Vereinen, so ist es auch bei uns immer mal wieder schwierig Vorstandsposten zu besetzen. Deshalb schätzen wir die Kontinuität der Vorstandsmitglieder, deren beruflichen Hintergrund und Qualifikationen, die durch ihre Tätigkeiten und Erfahrungen immer auch einen realistischen Blick auf unsere Arbeit in kommunalpolitischen Zusammenhängen werfen können.

Der Vorstand:

Gregor M. Crone (1.Vors)

Ursula Belker (2.Vors.)

Dr. Marrhias Hüppauff

Oke Hansen

Kathrin Preuß

Mehr erfahren: Satzung

Die gGmbH:

Der Vorstand des Kinderschutzbundes bildet gleichzeitig die Gesellschafterversammlung der Kinderschutzbund-Nord gemeinnützigen GmbH. Diese ist der Anstellungsträger für die Beschäftigten und verfolgt natürlich die gleichen Ziele wie der Verein.  Auch die Geschäftsführung/Verwaltung wird in Personalunion abgearbeitet. Die organisatorische Trennung hat also lediglich Bedeutung für Betriebsabläufe und rechtliche Verfahrensweisen. Nach innen und außen gibt es einen Kinderschutzbund in Nordfriesland.