Essensgeldzuschuss geht in die Verlängerung
Liebe Eltern,
der Vorstand vom Kinderschutzbund Kreisverband Nordfriesland e.V., hat beschlossen, dass der Essensgeldzuschuss wieder um ein Jahr verlängert wird. Damit ist die Frist zunächst bis zum 31.07.2026 gesetzt.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, muss diesbezüglich nichts weiter tun.
Bitte beachten Sie, wenn Sie Geschwisterkinder in unseren Einrichtungen anmelden, dann gilt dieser Essensgeldzuschuss nicht automatisch. Sie müssen jedes Kind einzeln für den Zuschuss anmelden.
Der Zuschuss gilt nur ab dem Monat, an dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkend ist keine Berechnung möglich.
Den Antrag können Sie hier runterladen: