Spenden – wie und wofür Sie möchten
Helfen Sie uns helfen. Auch ein einmaliger oder kleinerer Betrag kann viel bewirken. Schon eine Spende von 10,00 € oder 20,00 € hilft uns weiter, bestehende Projekte zu erhalten oder neue im Kreis Nordfriesland und darüber hinaus anzustoßen und so auf Missstände aufmerksam zu machen. Unsere Arbeit können Sie auf den verschiedensten Wegen unterstützen:
Einmalig spenden
Mit Hilfe unserer Bankverbindung können Sie wie gewohnt mit einem Überweisungsträger oder online jeden beliebigen Betrag an uns spenden. Eine weitere Möglichkeit ist die Spende per Einzugsermächtigung. Alternativ sind natürlich auch Bareinzahlungen möglich. Bitte vergessen Sie nicht, den Verwendungszweck anzugeben.
Regelmäßig spenden
Statt mit einer einmaligen Spende können Sie den Kinderschutzbund auch regelmäßig unterstützen. Richten Sie einfach unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein. Oder lassen Sie Ihre Spende regelmäßig von uns einziehen.
Vererben
Mit einem Testament zu Gunsten des Kinderschutzbundes Nordfriesland können Sie unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Wie alle Spenden und Zuwendungen setzen wir Ihr Erbe sorgsam, seriös und zuverlässig für unsere Kinderschutz-Arbeit ein. Oder für bestimmte Projekte, das können Sie frei bestimmen. Seien Sie sicher: Hier versickert nichts – das Geld kommt dort an, wo Sie es einsetzen wollen.
Weil Vererben eine sensible Angelegenheit ist, sollten wir darüber persönlich sprechen, selbstverständlich vertraulich und diskret. Wir informieren und beraten Sie gern über diese Möglichkeiten.
Gezielt spenden
Sie können nicht nur ganz allgemein für den Kinderschutz Nordfriesland spenden, sondern auch für bestimmte Projekte. Bestimmen Sie, ob Sie bestimmte Betreuungseinrichtungen unterstützen, oder Mittagessenspate werden wollen.
Unser Spendenkonto:
Nord-Ostsee Sparkasse
Kto: 25791
BLZ: 217 500 00
IBAN: DE56 2175 0000 0000 0257 91
BIC: NOLADE21NOS
Ihre Spende ist steuerabzugsfähig
Jede Spende an den Kreisverband Nordfriesland im Deutschen Kinderschutzbund können Sie steuerlich absetzen. Eine Zuwendungsbestätigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung nur für Beträge über 200,00 €. Für Spenden bis Euro 200,00 sind Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenbestätigung gesetzlich gültig. Sofern uns Ihre Adresse bekannt ist, schicken wir Ihnen jedoch die Bestätigung bereits automatisch per Post, sobald Ihre eingegangene Spende 50,00 € übersteigt.
Ihre Spende kommt an
Als Spender können Sie sicher sein, dass wir Ihre Spende absolut seriös und ausschließlich für unsere satzungsgemäße Arbeit einsetzen. Wie und wofür wir das tun, können Sie detailliert in unseren Jahresberichten nachlesen.
Intern prüfen unabhängige, gewählte Kassenprüfer die Bücher des Kinderschutzbundes und damit die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Außerdem erfolgt eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.
Zudem hat uns das für den Kinderschutzbund Nordfriesland zuständige Finanzamt durch die Ausstellung eines Freistellungsbescheides zur Körperschafts- und Gewerbesteuer seit mehr als zwei Jahrzehnten die satzungsgemäße, ordnungsgemäße Verwendung der Mittel bescheinigt und damit, dass wir als gemeinnützige Körperschaft anerkannt sind.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir geben selbstverständlich gerne Auskunft oder senden Ihnen weitere Informationen zu.