Aktuelles

30.03.2021
Corona-Ticker

 

Corona-Ticker 30.03.2021, 06.30 Uhr

Liebe KollegInnen,
liebe Eltern

Neues zur Teststrategie in der Kita:

Das Land Schleswig-Holstein ändert seine Teststrategie in den Kitas. Bis zu dieser Woche hatten wir die Möglichkeit, dass 2 X wöchentlich eine Mitarbeiterin der Kinderarztpraxis in unseren Einrichtungen freiwillige Tests durchgeführt hat. Das hat sich eingespielt und läuft auch ganz gut.

Nun sollen am 06.04. Selbsttests abgeholt werden können, mit denen sich die KollegInnen selbst testen können. Nach Auskunft der Stadt Husum sollen diese Tests aber nur für eine einmalige Testung in der Woche reichen, den zweiten Test sollen sich die KollegInnen selbst im Rahmen des allgemeinen Testangebotes organisieren.

„Darüber hinaus möchte das Land es den Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen ermöglichen, kostenlos Selbsttests für Kita-Kinder bereitzustellen, sodass diese den Eltern mitgegeben und die Kinder Zuhause getestet werden können. Allerdings stehen aktuell noch keine geeigneten Kleinkinder-Selbsttests zur Verfügung."

Darüber hinaus informiert das Land über ergänzende Maßnahmen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen überschritten wird:
„Am heutigen Montag trat ein Erlass in Kraft, der die Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten regelt. Er ergänzt die bestehenden Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Für Kindertageseinrichtung hat ein solcher Inzidenzwert zur Folge, dass in einer solchen Lage lediglich eine Notbetreuung möglich ist. Dies regeln die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Allgemeinverfügungen."

Sowohl die Aktuelle Information des Landes als auch die Regeln für das Verhalten nach einem positiven PoC-Antigen-Selbsttest findet Ihr im Anhang.

Ich hoffe, dass alles weiterhin gut gehen möge.

Gregor Crone

 

Hier findet Ihr die Downloads:

Fachinfo LJA Testangebot

Verhalten bei positivem Test

 

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Corona-Update 16.02.2021

Liebe Eltern,
Liebe KollegInnen!

Nach heutigem Informationsstand werden ab dem 22.02.21 wieder alle Kinder in unseren Einrichtungen betreut werden können. Im Gegensatz zu den Situationen aus dem vergangenen Jahr haben sich die Infektionszahlen in Nordfriesland aber deutlich geändert. Ansteckungen im Krankenhaus, einer Moschee, einem Altenheim und derzeit im Schlachthof haben den Inzidenzwert in Nordfriesland deutlich ansteigen lassen. Auch Meldungen über Mutationen und leichtere Ansteckungswege, sowie erste Kita-Schließungen z.B. in Flensburg machen die Runde – und verunsichern.
Wir werden weiterhin in den bestehenden Gruppen und Kohorten Betreuung zu den üblichen Öffnungszeiten anbieten. Dies bedeutet aber auch, dass wir sehr weit vom ‚Normalbetrieb' entfernt sind. Bei den Kita-Kindern wird dies insgesamt weniger auffallen; deutliche Einschränkungen ergeben sich aber weiterhin für die Schulen. Hier werden wir den eingeschränkten Regelbetrieb zusammen mit den Kindern gestalten. Durch die Beschränkung auf die Kohorten und die Bindungen der personellen Kapazitäten innerhalb der Gruppen fallen viele Angebote auch witerhin aus. Dass dies für viele Kinder den Alltag in den Schulen langweiliger erscheinen lässt und viele Freizeitangebote nicht durchführbar sind, können wir im Augenblick nicht ändern.
Derzeit werden die KollegInnen soweit irgend möglich in ‚ihrer' Kohorte arbeiten. Dies heißt gleichzeitig, dass Krankheitsvertretungen nicht in unterschiedlichen Gruppen arbeiten können. Ich hoffe, dass alle KollegInnen gesund bleiben und wir auch zukünftig keine Gruppen wegen Krankheitsausfällen schließen müssen.

Nun wird uns dieses Virus also noch ein wenig begleiten und die verschiedensten Maßnahmen können uns helfen, ein wenig sicherer zu sein. Händewaschen, lüften, Abstand halten usw. haben Einzug in den Alltag gehalten. Bisher waren wir bei der Messung der Körpertemperatur sehr zurückhaltend. Dies wollen wir verändern – nicht durch regelmäßige Einlasskontrollen, sondern durch wiederkehrende Temperaturmessungen mit berührungslosen Fieberthermometern. Wenn Eltern dies ausdrücklich nicht wünschen, so sollten sie dies z.B. durch eine Mail oder eine Eintragung im Hausaufgabenheft bekanntgeben.

Schon seit einiger Zeit haben die MitarbeiterInnen die Möglichkeit, sich in unserer Einrichtung testen zu lassen. Viele machen davon auch Gebrauch und bisher waren alle Tests glücklicherweise negativ. Neu ist nun, dass allen MitarbeiterInnen von Seiten des Gesundheitsamtes zweimal wöchentlich ein Test angeboten werden wird.

Gern würde ich auch den Eltern anbieten, dass sie ihre Kinder in unserer Einrichtung (unter geschulter Anleitung) durch einen sog. Spucktest selbst testen könnten. Diesem Vorhaben hat aber das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland nicht zugestimmt. Wir dürfen dies derzeit leider nicht anbieten.

Die Landesregierung hat ab Montag 22.02.2021 die Regeln zum Besuch unserer Einrichtungen verändert. Diese Veränderungen sind im neuen „Schnupfenplan" eingearbeitet. Als wichtige Veränderung sind hier zu entnehmen:
Erhöhte Temperatur gilt dann ab 37,5 Grad (nicht mehr 38 Grad). Ab dieser Temperatur dürfen die Kinder nicht mehr in die Einrichtung.
Als weitere auffällige Symptome sind hinzugekommen Magen-/Darmbeschwerden und Kopfschmerzen.
Als Schutz vor dem Eintrag neuer Virusvarianten in Gemeinschaftseinrichtungen wurde die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht.

Nach diesen Vorgaben müssen sich Kinder und Eltern darauf einrichten, dass wir bei Auftreten eines Symptoms die Betreuung die Kinder nicht mehr leisten und die Kinder abgeholt werden müssen.

Ich hoffe, dass Kinder aber auch Mitarbeiter die kommenden Wochen nutzen können, um miteinander wieder die sozialen Kontakte zu erleben, die nun schon seit langer Zeit fehlen.

Mit etwas besorgten Grüßen!

Gregor Crone

 

Den neuen "Schnupfenplan" vom Land Schleswig-Holstein können Sie/Ihr hier downloaden.

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Corona-Update 15.01.2021

Liebe Eltern!

Liebe KollegInnen!

Wie nicht anders zu erwarten ist, breiten sich Corona-Infektionen weiterhin aus. Für alle Kinder und Eltern versuchen wir da zu sein, sei es in der Notfallbetreuung, als auch im Gespräch mit Eltern, wenn es denn schwierig werden sollte.

Aus aktuellem Anlass bitte ich alle KollegInnen und Eltern, folgende Regeln zu beachten:

Wenn jemand in direktem Kontakt zu irgendwem gestanden hat, der/die in eine Quarantäne geht, dann sollten diese KollegInnen und die Kinder aus den betroffenen Familien sich nicht in unseren Einrichtungen aufhalten, bis ein negativer Test des Betreffenden vorliegt.

Darüber hinaus haben alle KollegInnen im Kinderschutzbund die Möglichkeit, innerhalb der Einrichtung einen Schnelltest machen zu lassen.

Ich hoffe, dass wir alle diese Zeiten einigermaßen heil überstehen und wünsche eine angenehmes Wochenende.

Gregor Crone

(Geschäftsführer)

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Update vom 13.01.2021

Maskenpflicht im Kindergarten
Seit gestern gilt in allen Kitas ein Maskenpflicht für alle Erwachsenen. Der Kreis Nordfriesland verfügt, dass nur in wenigen Ausnahmesituationen auf das Tragen einer Mund/Nasenbedeckung verzichtet werden darf. Näheres dazu könnt Ihr in der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises nachlesen.

Amtsblatt Kreis Nordfriesland Sonderausgabe 2 vom 11.01.2021

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Update vom 11.01.2021

Liebe Eltern!
Liebe KollegInnen!

Inzwischen gibt es zwar noch keinen neuen Erlass, der bei uns gelandet ist, es gibt aber
eine Fachinformation des Landesjugendamtes – was fast genauso gut ist.

Im Prinzip bleiben die Regelungen, die vor Weihnachten in Kraft waren, bestehen:
• Wer die Möglichkeit hat, sein Kind zu betreuen, soll dies auch bitte tun.
• Dazu ist es nun zusätzlich möglich, die Anzahl der Kinderkrankentage (durch eine Krankschreibung eines Arztes) zu erhöhen.
• Die behördlich angeordneten Betretungsverbote in Schleswig-Holstein ermöglichen es, nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.

Sollten diese Angebote nicht ausreichen und eine Betreuung in der Krippe oder im Kindergarten notwendig sein, so gelten die Regeln, die ihr unter dem Punkt ‚Notbetreuung' hier unter Aktuelles finden. Wir möchten Euch bitten, wenn ihr Euer Kind zur Betreuung anmeldet, die unter "Notbetreuung" beiliegende Elternerklärung auszufüllen. Eine Bestätigung seitens des Arbeitgebers ist nicht notwendig.

Mit der Verlängerung der Regelungen aus dem Dezember können und dürfen wir auch Kinder betreuen, deren Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Ob nun ‚systemrelevant' oder aus anderen Gründen eine Betreuung Eurer Kinder notwendig ist, bleibt weitgehend in Eurer Verantwortung. Die Abwägung, ob ein Besuch in der Gruppe notwendig erscheint oder ob das (zweifellos bestehende) Infektionsrisiko überwiegt, können wir Euch nicht abnehmen und wir sind ja nicht die Betreuungspolizei. Ich würde mir wünschen, dass diese Abwägung in jeder Familie hinterfragt und bewertet wird. Insgesamt dürfen wir in den Kindergartengruppen jeweils bis zu 10 Kindern betreuen. Ich hoffe, dass diese Kapazitäten ausreichen werden.

Noch eine Bemerkung zu den Elternbeiträgen:
Anfang Januar haben wir die Elternbeiträge eingezogen. Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Eltern keine Beiträge für den Monat Januar zahlen müssen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, werden wir im Februar keine Elternbeiträge einziehen.

In hoffe, dass wir gemeinsam diese Zeiten gut durchstehen und irgendwann auch hinter uns lassen können.

 

Gregor Crone

(Geschäftsführer)

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 Update vom 07.01.2021

Liebe KollegInnen!
Liebe Eltern!

Auch heute (Stand 12.00 Uhr) kann ich noch keine verlässlichen Aussagen darübermachen, welche Kinder wir ab dem 11.01.2021 in welchem Umfang betreuen dürfen, da bis jetzt noch keine neue Landesverordnung vorliegt.
Zwar kann mensch aus den vielen Berichten und Kommentaren interpretieren, dass die Regelungen so sein werden, wie sie vor Weihnachten bestanden haben, geschrieben hat das bis jetzt aber noch keiner, der es schreiben darf.

Zweifellos können wir weiterhin betreuen:
Kinder, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen nach § 19 dringend tätig ist und
Kindern von berufstätigen Alleinerziehenden (unabhängig von einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur).

Ich gehe davon aus, dass wir auch Kinder betreuen dürfen, die einen hohen Betreuungsaufwand haben oder bei denen es zuhause schwierig wird, aber dies ist lediglich vielfach geredet, aber eben noch nicht geschrieben.
Auch wissen wir noch nicht, ob wir ab dem 11.01. wieder oder weiterhin eine schriftliche Erklärung der Eltern über eine Betreuungsnotwenigkeit benötigen.
Sobald wir hier nähere Informationen haben, geben wir diese natürlich direkt weiter.

Aus dem Bildungsministerium kam heute Morgen die Nachricht, dass im Rahmen von Max&Milla alle Kinder betreut werden dürfen, die morgens in der Schule unterrichtet werden.

Ich werde mich bemühen, euch zeitnah auf dem Laufenden zu halten.
Fröhliche Grüße!

Gregor Crone

(Geschäftsführer)

Hier könnt Ihr/Sie den Elternbrief nochmal downloaden.

 

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Update vom 15.12.2020

Liebe KollegInnen,
liebe Eltern!

Gestern Abend kamen neue Regelungen für den Besuch der Kindertageseinrichtungen vom Land Schleswig-Holstein. Ab Mittwoch dürfen nun nicht mehr Eltern entscheiden, ob sie eine Betreuung für ihre Kinder brauchen. Es gelten praktisch die Regeln aus der Schließzeit im Frühjahr.

Zusammengefasst gilt ab morgen:

In Kindertageseinrichtungen dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden. Abweichungen können von der betriebserlaubniserteilenden Stelle (Heimaufsicht) zugelassen werden.

Folgende Kinder können notbetreut werden, wenn ihre Eltern nicht über eine alternative Betreuungsmöglichkeit verfügen:
• Kinder von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen nach § 19 VO (s. Anlage) dringend tätig ist.
Dabei haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf eine Notbetreuung nur an solchen Tagen Anspruch, an denen sie nachweislich für den Bereitschaftsdienst eingeteilt sind.
• Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden.

Darüber hinaus können notbetreut werden:

• Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann und
• Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind

Die ausführlichen Regeln können Sie dem Schreiben des Landesjugendamtes und einer Landesverordnung entnehmen, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:

- Corona-Bekämpfungsverordnung zum Umgang mit der
aktuellen infektionshygienischen Lage des Landesjugendamtes

- Berufsgruppenauswahlliste - kristische Infrastrukturen

Für Rückfragen stehe ich gerne unter 04841 9377120 zur Verfügung!

Gregor Crone

(Geschäftsführer)

 

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Neue Corona-Regeln ab dem 14.12.2020

(Stand14.12.2020 08.00 Uhr)

Die gute Nachricht ist, dass sowohl Schulen, als auch Horte, Kindergärten und
Krippengruppen geöffnet bleiben und zwar für alle Kinder, für die eine Betreuung
notwendig ist. Die Betreuungsangebote gelten nicht nur für die systemrelevanten
Berufe, sondern für alle Eltern, die einen Betreuungsbedarf haben.
Gleichzeitig gibt es aber die dringende Aufforderung, die Kinder nicht in die
Institutionen zu schicken. Damit bleibt es den Eltern überlassen, ob sie ihre Kinder
betreuen lassen müssen/wollen.

Im Elternbrief des Sozialministeriums Schleswig-Holstein heißt es:
Schleswig-Holstein wird sich daher auf der am Wochenende tagenden
Ministerpräsidentenkonferenz dafür stark machen, dass von diesem verschärften
Lockdown die Kindertagesbetreuung ausgenommen bleibt. Damit soll sichergestellt
werden, dass alle Familien, die dringend auf eine Betreuung angewiesen sind, auch
weiterhin dieses Angebot nutzen können.

Sollten doch Änderungen am Betreuungsumfang notwendig werden, wird das
Landesjugendamt Sie selbstverständlich kurzfristig informieren.

Für die Grundschulen heißt es in der Landesverordnung vom 12. Dezember:
Jahrgangsstufen 1 bis 7
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 findet Unterricht in
Präsenz statt. Eltern können ihre Kinder allerdings aus Gründen der
Kontaktreduzierung und Selbst-Quarantäne vom Präsenzunterricht beurlauben
lassen. Hierdurch reduziert sich wiederum die Anzahl der Schülerinnen und Schüler
im Präsenzunterricht. Es besteht ein erhöhter Betreuungsbedarf bei den
Schülerinnen und Schüler in diesen Jahrgangsstufen. Eine gesonderte Regelung
hierzu ist nicht Gegenstand der Schulen-Coronaverordnung.

Den Wortlaut der Schreiben finden Sie hier:

Elternbrief des Sozialministeriums Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Änderung der Schulen-Coronaverordnung

oder im Downloadbereich unter "sonstiges"

Ich bitte alle Eltern, soweit wie möglich auf Kontakte innerhalb unserer Einrichtungen
zu verzichten und hoffe, dass wir uns baldmöglichst wieder unter ‚normalen'
Bedingungen begegnen können.

Gregor Crone

(Geschäftsführer)