Aktuelles
12.04.2024
Verlängerung der Bezuschussung beim Essensgeld
Liebe Eltern,
der Vorstand vom Kinderschutzbund hat beschlossen, dass die Bezuschussung des Essensgeldes bis zum 31.07.2025 verlängert wird.
Sollten Sie bereits den Antrag für Ihr Kind in der Vergangenheit gestellt haben, dann müssen Sie nichts weiter tun!
Wichtig: Der Antrag ist erst für den Monat gültig, an dem er gestellt wurde! Rückwirkend ist keine Berechnung möglich.
Des Weiteren müssen alle Ihre Kinder im Antrag reingeschrieben werden, wenn sie denn unsere Einrichtungen besuchen. Wenn der Zuschuss für ein Kind beantragt wurde, gilt das nicht automatisch für alle Geschwisterkinder.
Den Download für den Essensgeldzuschuß finden Sie hier.
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